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29 Octobre 2020

Die Vorschriften des Bundesrates und der Kantone zur Durchführung von Fasnachts-Veranstaltungen

Zwingen alle Fasnachts-Organisationen zu einem Mehraufwand und ggf. auch Einschränkungen in
Ihren Tätigkeiten.
In diversen Vorträgen haben wir euch über unsere Vorbereitungen informiert. In den untenstehenden
Dokumenten

  • PP-Präsentation COVID-19
  • Schutzkonzept-Entwurf für Veranstaltungen bis 1000 Personen
  • Schutzkonzept-Entwurf für Veranstaltungen über 1000 Personen

geben wir Hinweise wie bei Veranstaltungen vorgegangen werden muss. Die Details hierzu sind von
den Veranstaltern zu ergänzen und erstellen

NB: Die Regelungen, Schutzkonzept und Massnahmen für den Probebetrieb von Guggenmusiken
sind noch gültig. Diese müssten ggf. um die neuesten Vorschriften für das Tragen von Schutz-
masken (im Eingangs. und Ausgangsbereich, Pausen usw.) erweitert werden.

Weiterführende Links

Corona - News