SUISA
Der HEFARI Fasnachtsverband Schweiz hat mit der SUISA - Verwertungsgesellschaft für Urheberrechtsgebühren - für seine eingetragenen Mitglieder einen Gesamtvertrag für den Tarif „GT Hb“ mit erheblichen Rabattmöglichkeiten.
SUISA Deklaration
In diesem Dokument finden Sie eine detaillierte Erklärung.
Der HEFARI Fasnachtsverband Schweiz unterhält seit über 30 Jahren mit der SUISA - Verwertungsgesellschaft der Urheberrechte für die Schweiz und Liechtenstein - einen Gesamtvertrag zur Abgeltung der Urheberrechte.
Was sind Urheberrechte?
Die Urheberrechte sind gestützt auf das Urheberrechtsgesetz (seit 1922) und macht den Urheber eines Werkes zu seinem Eigentümer. Dieses Werk darf nur veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich aufgeführt, gesendet oder wie auch immer verbreitet werden, wenn sein Urheber damit einverstanden ist. Dafür darf der Urheber eine Entschädigung verlangen. (Zitat aus der Homepage der SUISA - www.suisa.ch)
- SUISA schützt die Rechte der Autoren und Komponisten
- SWISSPERFORM (Tochtergesellschaft) schützt die Rechte der Interpreten
Die von der SUISA einkassierten Entschädigungs-Gebühren werden gemäss den Erhebungen (in Radio, Fernsehen, Tonträgern, Veranstaltungen und dergleichen) über die Anzahl der Aufführungen / Verkäufe auf die Komponisten, Autoren und Interpreten prozentual verteilt.
Wer muss Urheberrechtsgebühren zahlen?
Der Pflicht zur Zahlung von Urheberrechtsgebühren sind sämtliche natürliche (Mensch als Träger von Rechten und Pflichten) oder juristische (Anstalt, Körperschaft als Träger von Rechten und Pflichten) Personen unterstellt, welche Musik aufführen und/oder geniessen/hören.
Inhalt des Gesamtvertrages SUISA - HEFARI
Der Gesamtvertrag des HEFARI enthält den Gemeinsamen Tarif Hb welcher die Musikaufführungen an Tanz- und Unterhaltungsanlässen (Discos, Vereins-und Dorffeste, Darbietungen an der Fasnacht mit Guggenmusik, Live- oder Konservenmusik etc.) ausserhalb des Gastgewerbes regelt.
Dieser Tarif bezieht sich auf die Urheberrechte an Musik (Rechte der Komponisten, Texter und Verleger) und auf die sog. verwandten Schutzrechte (Rechte der Interpreten, Produzenten), welche Repertoire der SWISSPERFORM sind. Die SUISA ist gemeinsame Inkassostelle und Vertreterin der SWISSPERFORM
Welche Vorteile bietet der Gesamtvertrag des HEFARI Fasnachtsverband Schweiz mit der SUISA und / oder Swissperform?
Dieses Angebot / Vorteile gelten nur für Vereine die mit einer Mitglieder-Beitritts-Erklärung dem HEFARI Fasnachtsverband Schweiz beigetreten sind und vom Vorstand resp. der Delegierten-versammlung aufgenommen wurden.
- Fasnachtsumzüge sind von Gebühren befreit
- Anlässe für Kinder/Jugendliche (z. B. Kindermaskenball etc.) sind von Gebühren befreit
- Selbstdeklaration der Vereine für alle Veranstaltungen während eines Jahres
- Dauer der Deklaration während ca. 5 Jahren (sofern keine Änderungen eintreten) und somit gleichbleibende, kalkulierbare Kosten
- Keine jährlichen Meldungen an SUISA über Veranstaltungen mit aufwändigen administrativen Arbeiten, wie z. B. Liste von Musikstücken etc. Deklaration erfolgt nur gegenüber dem HEFARI
- Rabatt von ca. 30 % gegenüber den Normalgebühren
- Gebührenverrechnung durch HEFARI mit der Jahresrechnung im Oktober/November des entsprechenden Jahres
- Es muss keine separate Meldung /Deklaration mehr erstellt werden