Information zum Gehörschutz an Fasnachtsveranstaltungen

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung V-NISSG (Juni 2019) gibt es neu Bestimmungen zum Publikumsschutz bei Fasnachtsveranstaltungen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung V-NISSG (Juni 2019) gibt es neu Bestimmungen zum Publikumsschutz bei Fasnachtsveranstaltungen. Konkret müssen bei Guggenmusikkonzerten die stationär draussen oder drinnen stattfinden gratis Gehörschütze abgegeben und Informationsplakate aufgehängt werden. Ein Nichtbefolgen kann eine Busse zur Folge haben.

Anbei finden Sie das Merkblatt vom Bundesamt für Gesundheit BAG französischitalienisch

Hier finden Sie Plakate / Flyer zum ausdrucken

Sujet oranged, Sujet Sound, Sujet Signal 

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.