Information zum Gehörschutz an Fasnachtsveranstaltungen
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung V-NISSG (Juni 2019) gibt es neu Bestimmungen zum Publikumsschutz bei Fasnachtsveranstaltungen. Konkret müssen bei Guggenmusikkonzerten die stationär draussen oder drinnen stattfinden gratis Gehörschütze abgegeben und Informationsplakate aufgehängt werden. Ein Nichtbefolgen kann eine Busse zur Folge haben.
Anbei finden Sie das Merkblatt vom Bundesamt für Gesundheit BAG , französisch, italienisch
Hier finden Sie Plakate / Flyer zum ausdrucken