In dieser Mitteilung möchten wir auf die Informationen des BAG und des BAK eingehen, die teilweise erst nach den Fasnachtstagen veröffentlicht, resp. in Kraft gesetzt wurden. Dies sind einerseits die Lockerungsschritte per 1. März 2021 sowie die bestehende Finanzhilfe für Laienvereine, welche noch eine Laufzeit bis Ende 2021 aufweist. Sowie auch die Reduktion der Begründungspflicht für Gesuche für Veranstaltungen, die im Zeitraum von 12. Dezember 2020 bis 31. März 2021 hätten stattfinden sollen, aber abgesagt wurden.

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