Präsentation und Schutzkonzepte zu COVID-19
Die Vorschriften des Bundesrates und der Kantone zur Durchführung von Fasnachts-Veranstaltungen
Zwingen alle Fasnachts-Organisationen zu einem Mehraufwand und ggf. auch Einschränkungen in
Ihren Tätigkeiten.
In diversen Vorträgen haben wir euch über unsere Vorbereitungen informiert. In den untenstehenden
Dokumenten
• PP-Präsentation COVID-19
• Schutzkonzept-Entwurf für Veranstaltungen bis 1000 Personen
• Schutzkonzept-Entwurf für Veranstaltungen über 1000 Personen
geben wir Hinweise wie bei Veranstaltungen vorgegangen werden muss. Die Details hierzu sind von
den Veranstaltern zu ergänzen und erstellen
NB: Die Regelungen, Schutzkonzept und Massnahmen für den Probebetrieb von Guggenmusiken
sind noch gültig. Diese müssten ggf. um die neuesten Vorschriften für das Tragen von Schutz-
masken (im Eingangs. und Ausgangsbereich, Pausen usw.) erweitert werden.