Präsentation und Schutzkonzepte zu COVID-19

Die Vorschriften des Bundesrates und der Kantone zur Durchführung von Fasnachts-Veranstaltungen

Die Vorschriften des Bundesrates und der Kantone zur Durchführung von Fasnachts-Veranstaltungen
                Zwingen alle Fasnachts-Organisationen zu einem Mehraufwand und ggf. auch Einschränkungen in
                Ihren Tätigkeiten.
                In diversen Vorträgen haben wir euch über unsere Vorbereitungen informiert. In den untenstehenden 
Dokumenten 
•    PP-Präsentation COVID-19
•    Schutzkonzept-Entwurf für Veranstaltungen bis 1000 Personen
•    Schutzkonzept-Entwurf für Veranstaltungen über 1000 Personen 
geben wir Hinweise wie bei Veranstaltungen vorgegangen werden muss. Die Details hierzu sind von
den Veranstaltern zu ergänzen und erstellen

NB:        Die Regelungen, Schutzkonzept und Massnahmen für den Probebetrieb von Guggenmusiken
                sind noch gültig. Diese müssten ggf. um die neuesten Vorschriften für das Tragen von Schutz-
                masken (im Eingangs. und Ausgangsbereich, Pausen usw.) erweitert werden.
 

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