Wiederaufnahme des Probebetriebs

Änderungen entnehmen Sie den neuen Merkblättern

 

07.06.2020

Die Lockerungen des Bundesrates vom 27. Mai 2020 erlauben wieder eine gewisse 
Tätigkeit in den Vereinen. Dadurch ist es wieder möglich einen Probebetrieb und 
Konzerte mit einer Personenanzahl bis zu 300 Teilnehmenden durchzuführen. 
Zur Unterstützung der Vereine publizieren wir das Schutzkonzept-Merkblatt, der 
Flyer Schutzkonzept des SBV Schweizer Blasmusikverband und ein Vorschlag 
„Muster-Konzept-Massnahmen“.
Ein Schutzkonzept ist für die Abhaltung von Proben/Konzerten zwingend vorgeschrieben. 
Wir möchten hierzu vermerken, dass eine Präsenzliste kein Freipass ist zur Unterschreitung 
der Abstands- und Hygieneregelung. Grund dafür ist, dass sich das Ansteckungsrisiko erhöht 
und bei einer eventuellen Infektion alle Beteiligten für mindestens 10 Tage in Quarantäne müssten.

Für allfällige Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Wir werden euch über Änderungen/
Lockerungen usw.  an dieser Stelle wieder informieren.

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