Wiederaufnahme des Probebetriebs
Änderungen entnehmen Sie den neuen Merkblättern
07.06.2020
Die Lockerungen des Bundesrates vom 27. Mai 2020 erlauben wieder eine gewisse
Tätigkeit in den Vereinen. Dadurch ist es wieder möglich einen Probebetrieb und
Konzerte mit einer Personenanzahl bis zu 300 Teilnehmenden durchzuführen.
Zur Unterstützung der Vereine publizieren wir das Schutzkonzept-Merkblatt, der
Flyer Schutzkonzept des SBV Schweizer Blasmusikverband und ein Vorschlag
„Muster-Konzept-Massnahmen“.
Ein Schutzkonzept ist für die Abhaltung von Proben/Konzerten zwingend vorgeschrieben.
Wir möchten hierzu vermerken, dass eine Präsenzliste kein Freipass ist zur Unterschreitung
der Abstands- und Hygieneregelung. Grund dafür ist, dass sich das Ansteckungsrisiko erhöht
und bei einer eventuellen Infektion alle Beteiligten für mindestens 10 Tage in Quarantäne müssten.
Für allfällige Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Wir werden euch über Änderungen/
Lockerungen usw. an dieser Stelle wieder informieren.