Wichtige Informationen betreffend COVID-19 (Coronavirus)
05.03.2020
Neue Vorgaben/Weisungen:
- Abstand halten
- Bis 150 Personen keine zusätzlichen Vorschriften, resp. Präventionsmassnahmen deklarieren und Personen die krank sind oder sich krank fühlen sollten keine Veranstaltungen besuchen
- Ab 150 Personen eine Risiko-Einschätzung mit den Kantonen vornehmen
- Ab 1‘000 Personen besteht Verbot
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Nouvelles spécifications/instructions :
Garder la distance
Pour les manifestations de plus de 150 personnes, il est du devoir de l’organisateur de faire une évaluation des risques avec les instances cantonales.
Les personnes à risques ou malade devraient s’abstenir de participer à des manifestations de plus de 150 personnes.
Manifestations de plus 1.000 personnes interdiction maintenue.
28.02.2020 - 12.00 Uhr
Verbot von Veranstaltungen
- Die Schweizer Landesregierung untersagt alle Grossanlässe bis zum 15. März wegen der steigenden Zahl von Covid-19-Erkrankungen. Dies betrifft nicht nur Anlässe die in Räumen stattfinden, sondern auch diejenigen im Freien. Somit sind auch alle Fasnachtsveranstaltungen betroffen.
- Dies betrifft Anlässe mit mehr als 1‘000 Teilnehmern.
- Für Anlässe mit weniger als 1‘000 Besuchern entscheiden die Kantone auf Ersuchen und in Abklärung (Risikoabwägung) mit dem Veranstalter. Wendet euch in dieser Angelegenheit an das Kantonale Gesundheitsdepartement.
Sobald neue Erkenntnisse vorhanden sind, werden wir euch an dieser Stelle, sowie über die Social Media weiter informieren
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27.02.2020
Liebe Fasnächtler
Kanton Tessin:
- Verbot für jegliche öffentliche Veranstaltungen (Fasnacht und Sport) ab 27.02.2020 erlassen.
- Betroffen ist vorallem die Region um Lugano z.B. Tesserete
Kanton Basel
-Ein Entscheid ist für das Wochenende vorgesehen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Kantonale Gesundheitsdepartement oder beim Bundesamt für Gesundheit BAG