Info über Änderungen Finanzhilfe
Das BAK – Bundesamt für Kultur hat neue Bestimmungen über „Finanzhilfe für Kulturvereine im Laienbereich“ erlassen. Diese betreffen auch die Fasnachtsvereine und Guggenmusiken.
NEU: Schadenmeldungen können bis am 20. September 2020 an die genannten Stellen eingereicht werden.