Info über Änderungen Finanzhilfe

Das BAK – Bundesamt für Kultur hat neue Bestimmungen über „Finanzhilfe für Kulturvereine im Laienbereich“ erlassen. Diese betreffen auch die Fasnachtsvereine und Guggenmusiken.

NEU: Schadenmeldungen können bis am 20. September 2020 an die genannten Stellen eingereicht werden.

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